wir informieren Sie!

Führerschein - erste Infos


Für die Anmeldung bei uns werden keine Unterlagen benötigt (Ausweis).
Kommen Sie in die Fahrschule und es geht los. 

Sie können gerne am laufenden Unterricht teilnehmen und sich ein Bild von uns machen, es wird Ihnen bestimmt gefallen. 

Neben der Ausbildung in der Fahrschule muss bei der Behörde der Führerscheinantrag gestellt werden. Die Bearbeitung dauert 4 - 6 Wochen. Für den Führerscheinantrag benötige ich folgende Unterlagen:

  • Teilnahmebescheinigung - Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (ca. 19.- € ) 
    z.B. www.drk-nordost.de  www.erste-hilfe-kurse.com
  • Sehtest - vom Optiker oder Augenarzt ( ca. 5,- € )
  • Lichtbild - aktuelles Bild für den Führerschein, BIOMETRISCH 
  • Personalausweis oder Pass
  • Bearbeitungsgebühr - bei Ersterwerb A / B ( ca. 46 € )

Die Ausbildung in der Fahrschule kann natürlich gleichzeitig laufen, aber die Prüfungen können erst abgenommen werden, wenn der Prüfauftrag vorliegt.

 

folgende Unterlagen müssen der Behörde vorgelegt werden:

Für die Klassen A, A1, B, BE, M, L oder T:
  • Personalausweis bzw. Pass
  • Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung)
  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis der Unterweisung in Lebensrettenden Sofortmassnahmen
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E:
  • Personalausweis bzw. Pass
  • Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung)
  • Bescheinigung über Ausbildung in Erster Hilfe
  • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis um die Klasse A, A1, B, BE, M, L oder T:
  • Personalausweis bzw. Pass
  • Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung)
  • Vorlage des vorhandenen Führerscheines
  • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen
  • Kopie des Führerscheines, sofern dieser nicht in Berlin ausgestellt ist.
  • Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis der ehemaligen DDR, Vorlage der sog. VK-30 (Antragskarte) soweit im Besitz
Bei Erweiterung auf Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E:
  • Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
  • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen
Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  • Antragsannahme 3 Monate vor Ablauf einer gerichtlichen Sperre
  • Personalausweis bzw. Pass
  • Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung)
  • falls vorhanden, Unterlagen über die Entziehung der Fahrerlaubnis (z. B. Gerichtsurteil)
  • Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
    für die Neuerteilung der Klassen A, A1, B, BE, M, L oder T, bzw.
  • Bescheinung über die Ausbildung in Erster Hilfe für die
    Neuerteilung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E
  • Sehtestbescheinigung für die Neuerteilung der Klassen A, A1,
    B, BE, M, L oder T (nicht älter als 2 Jahre)
  • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen anstelle der
    Sehtestbescheinigung bei der Neuerteilung der Klassen C,
    C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E bzw.
  • Zeugnis oder Gutachten über die kürperliche und geistige
    Eignung bei der Neuerteilung der Klassen C, C1, CE, C1E,
    D, D1, DE oder D1E
Fahrerlaubnis aus Staaten des Europäischen Raumes oder Ländern aus dieser Liste
  • Nachweis über den ständigen Aufenthalt über zusammenhängend 6 Monate
  • Personalausweis bzw. Pass
  • Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung)
  • Bescheinigung über Ausbildung in Erster Hilfe
  • Vorlage des gültigen ausländischen Führerscheines
  • Kopie des vorhandenen Führerscheines
  • Bei der Umschreibung von Führerscheinen aus Staaten,
    die in Anlage 11 zur FeV aufgeführt sind, beträgt die
    Antragsfrist 3 Jahre seit Begründung des ständigen
    Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland.
Fahrerlaubnis aus Drittstaaten
  • Die Antragsfrist beträgt 3 Jahre seit Begründung des
    ständigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland
  • Personalausweis bzw. Pass
  • Nachweis über Zeitpunkt des ständigen Aufenthalts
  • vorhandener Führerschein
  • 1 Lichtbild(35 x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung)
  • Sehtestbescheinigung für den Führerschein Klasse A, A1,
    B, BE, M, L oder T (nicht älter als 2 Jahre)
  • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen für den
    Führerschein Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige
    Eignung für Führerscheine der Klasse C, C1, CE, C1E, D,
    D1, DE oder D1E
  • Vorlage des gültigen ausländischen Führerscheines
  • Kopie des vorhandenen Führerscheines
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheines

 

...weitere Informationen zur Führerscheinausbildung erhalten Sie in unseren Büros.

ASP & ASF Aufbauseminare / Nachschulungen

Zu diesen Programmen folgen Sie bitte dem Link auf die speziellen Seiten

  • ASP ( Punkteabbau )
  • ASF ( Führerschein auf Probe )
  • FSF ( Probezeit verkürzen )

Startseite Anmelden Links Kontakt Impressum
© 2000 - 2007 by Preuß en Power, alle Rechte vorbehalten, letzte Änderung : Donnerstag, 22. Januar 2009 16:12

www.apreuss.com