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Für die Anmeldung bei uns werden keine Unterlagen
benötigt (Ausweis).
Kommen Sie in die Fahrschule
und es geht los.
Sie können gerne am laufenden Unterricht teilnehmen
und sich ein Bild von uns machen, es wird Ihnen bestimmt gefallen.
Neben der Ausbildung in der Fahrschule muss bei der Behörde der
Führerscheinantrag gestellt werden. Die Bearbeitung dauert 4 - 6 Wochen.
Für den Führerscheinantrag benötige ich folgende Unterlagen:
- Teilnahmebescheinigung - Lehrgang "Sofortmaßnahmen am
Unfallort" (ca. 19.- € )
z.B.
www.drk-nordost.de www.erste-hilfe-kurse.com
- Sehtest - vom Optiker oder Augenarzt ( ca. 5,- € )
- Lichtbild - aktuelles Bild für den Führerschein, BIOMETRISCH
- Personalausweis oder Pass
- Bearbeitungsgebühr - bei Ersterwerb A / B ( ca. 46 € )
Die Ausbildung in der Fahrschule kann natürlich gleichzeitig laufen, aber
die Prüfungen können erst abgenommen werden, wenn der Prüfauftrag
vorliegt.
folgende Unterlagen müssen der Behörde vorgelegt
werden:
Für die Klassen A, A1, B, BE, M, L oder T:
-
Personalausweis bzw. Pass
-
Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil ohne
Kopfbedeckung)
-
Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
-
Nachweis der Unterweisung in Lebensrettenden
Sofortmassnahmen
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E:
-
Personalausweis bzw. Pass
-
Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil ohne
Kopfbedeckung)
-
Bescheinigung über Ausbildung in Erster Hilfe
-
Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen
-
Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und
geistige Eignung
Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis um die
Klasse A, A1, B, BE, M, L oder T:
-
Personalausweis bzw. Pass
-
Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil ohne
Kopfbedeckung)
-
Vorlage des vorhandenen Führerscheines
-
Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen
-
Kopie des Führerscheines, sofern dieser nicht in
Berlin ausgestellt ist.
-
Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis der ehemaligen
DDR, Vorlage der sog. VK-30 (Antragskarte) soweit im Besitz
Bei Erweiterung auf Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE
oder D1E:
-
Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe
-
Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und
geistige Eignung
-
Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen
Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
-
Antragsannahme 3 Monate vor Ablauf einer
gerichtlichen Sperre
-
Personalausweis bzw. Pass
-
Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil ohne
Kopfbedeckung)
-
falls vorhanden, Unterlagen über die Entziehung der
Fahrerlaubnis (z. B. Gerichtsurteil)
-
Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden
Sofortmaßnahmen
für die Neuerteilung der Klassen A, A1, B, BE, M, L oder T, bzw.
-
Bescheinung über die Ausbildung in Erster Hilfe für
die
Neuerteilung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E
-
Sehtestbescheinigung für die Neuerteilung der
Klassen A, A1,
B, BE, M, L oder T (nicht älter als 2 Jahre)
-
Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen anstelle
der
Sehtestbescheinigung bei der Neuerteilung der Klassen C,
C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E bzw.
-
Zeugnis oder Gutachten über die kürperliche und
geistige
Eignung bei der Neuerteilung der Klassen C, C1, CE, C1E,
D, D1, DE oder D1E
Fahrerlaubnis aus Staaten des Europäischen Raumes
oder
Ländern
aus dieser Liste
-
Nachweis über den ständigen Aufenthalt über
zusammenhängend 6 Monate
-
Personalausweis bzw. Pass
-
Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil ohne
Kopfbedeckung)
-
Bescheinigung über Ausbildung in Erster Hilfe
-
Vorlage des gültigen ausländischen Führerscheines
-
Kopie des vorhandenen Führerscheines
-
Bei der Umschreibung von Führerscheinen aus Staaten,
die in Anlage 11 zur FeV aufgeführt sind, beträgt die
Antragsfrist 3 Jahre seit Begründung des ständigen
Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland.
Fahrerlaubnis aus Drittstaaten
- Die Antragsfrist beträgt 3 Jahre seit
Begründung des
ständigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland
-
Personalausweis bzw. Pass
-
Nachweis über Zeitpunkt des ständigen Aufenthalts
-
vorhandener Führerschein
-
1 Lichtbild(35 x 45 mm, Halbprofil ohne
Kopfbedeckung)
-
Sehtestbescheinigung für den Führerschein Klasse A,
A1,
B, BE, M, L oder T (nicht älter als 2 Jahre)
-
Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen für den
Führerschein Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E
-
Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und
geistige
Eignung für Führerscheine der Klasse C, C1, CE, C1E, D,
D1, DE oder D1E
-
Vorlage des gültigen ausländischen Führerscheines
-
Kopie des vorhandenen Führerscheines
-
Übersetzung des ausländischen Führerscheines
...weitere Informationen zur Führerscheinausbildung
erhalten Sie in unseren Büros.
ASP & ASF Aufbauseminare / Nachschulungen
Zu diesen Programmen folgen Sie bitte dem Link auf die speziellen
Seiten
- ASP ( Punkteabbau )
- ASF ( Führerschein auf Probe )
- FSF ( Probezeit verkürzen )
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